2020-05: Lockerungen der COVID-19 Schutzmassnahmen

Per 11. Mai 2020 hat der Bundesrat die COVID-19 Schutzmassnahmen gelockert. Für den Breitensport bedeutet das:

  • Einzelsport, wie Velofahren, ist erlaubt
  • Ausfahrten in der Gruppe sind bis mindestens dem 8. Juni 2020 verboten.

Am 27. Maie wird der Bundesrat die Lage neu beurteilen und der Vorstand überlegt sich ob im Spätsommer die eine oder andere Tour nachgeholt werden kann.

Häufige Fragen und Antworten zu den ab 11. Mai gültigen Lockerungen im Radsport